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Tommy Schneller

JUGENDSCHUTZ

Was geht und was nicht geht.

Es gibt keine Altersbeschränkungen. Jede*r Stadtfestfan ist bei uns willkomen. Auf dem gesamten Stadtfestgelände gelten aber die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Kinder- und Jugendliche bis 15 Jahren dürfen das Stadtfest nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person besuchen. 16 - 18jährige müssen das Festival um 24:00 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind, auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen.

01

Alkoholausschank

Alkoholausschank an Kinder- und Jugendliche ist nicht gestattet. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen Bier und Wein sowie Mischgetränke mit Bier oder Wein erwerben. Ein Ausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Wer Alkohol an Jugendliche weitergibt, wird des Festivals verwiesen.

02

Cannabis

Auch wenn der Cannabiskonsum inzwischen teillegalisiert wurde, herrscht in der Kinder- und Jugendmeile ein Konsumverbot.

​

Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

03

Rauchen

Kinder- und Jugendlichen ist das Rauchen von Zigaretten nicht gestattet. Wer das trotzdem tut, wird des Veranstaltungsgeländes

verwiesen.

04

Drogen im Straßenverkehr

Drogen wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Solltet ihr Alkohol oder andere Drogen konsumiert haben, lasst das Auto unbedingt stehen. 

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